Demenzbehandlung: Vertragsärzte können ab 1. April Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften abrechnen

Zur Behandlung von Menschen mit Demenz gibt es ab dem 1. April 2025 eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM. Vertragsärzte, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften durchführen, können diese dann abrechnen.

Die neue GOP 01443 ist mit 86 Punkten bewertet (10,66 Euro) und drei Mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Sie wird vorerst für zwei Jahre extrabudgetär und damit zum festen Preis vergütet.

Bisher gibt es im EBM die GOP 01442 für eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten, die nur koordinierende Vertragsärzte abrechnen dürfen.

Dagegen kann die neue GOP 01443 durch jeden Vertragsarzt berechnet werden, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.

 

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