Die Kündigung betrifft neben dem Hausarztvertrag nach §73 b SGB V auch die Teilnahme an der
- Ergänzungsvereinbarung Kinder und Jugendliche (U10, U11, J2) sowie
- Ergänzungsvereinbarung ADOQ-Vertrag (amb. OPs).
Die Kündigung betrifft neben dem Hausarztvertrag nach §73 b SGB V auch die Teilnahme an der