Bewertungsausschuss beschließt Detailänderungen zum Labor im EBM

Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Juli 2025 mehrere Detailänderungen im EBM zum Labor beschlossen.

In der Nummer 5 der Präambel 10.1 wurde die Bezeichnung der zur Abrechnung der aufgeführten Leistungen erforderlichen Zusatzweiterbildung an die aktuelle Musterweiterbildung angepasst.– sie lautet nun „Dermato-pathologische Zusatzweiterbildung“.

Im Bereich der In-vitro-Diagnostik (Abschnitt 40.3) wurden Kostenpauschalen angepasst: Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01870 wurde den GOP 40090, 40092 und 40094 zugeordnet. Außerdem wurde die Abschnittsüberschrift angepasst.

Im Anhang 3 zum EBM – Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand – wurden die Kurzlegenden der GOP 01698, 12223 und 12224 entsprechend der jeweiligen Leistungslegenden im EBM präzisiert.

 

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