Die Regelung gilt weiterhin als Zuschlag für den zusätzlichen Aufwand bei der Authentifizierung unbekannter Patienten per Video. Eine Entscheidung über eine mögliche weitere Verlängerung soll bis zum 30. September 2026 getroffen werden. Die GOP 01444 bleibt bestehen, solange keine flächendeckende technische Lösung zur Patienten-Authentifizierung in der Videosprechstunde verfügbar ist.