Die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) wird in diesem Zusammenhang ab 1. Oktober um einen Punkt auf 176 Punkte abgesenkt.
Derzeit können nur FÄ für Hämatologie/Onkologie die Aderlasstherapie als Einzelleistung mit der GOP 13505 abrechnen. Für alle anderen Fachgruppen ist diese Therapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig.