Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur

Die Telematik-Infrastruktur (TI) will alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen. Diese Übersichtsseite zeigt medizinische Online-Anwendungen, die bereits angewendet werden können bzw. in Planung sind.

Versichertenstammdatenabgleich (VSDM)

Der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) war die erste Anwendung in der Telematik-Infrastruktur. Es geht darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten. Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung.

Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen.

Weiterführende Informationen:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
gematik

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, dass Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das sind zum Beispiel Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder zu einer bestehenden Schwangerschaft. Damit ist der Notfalldatensatz auch eine wichtige Informationsquelle für normale Behandlungssituationen, zum Beispiel bei der Anamnese.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anbindung (mit E-Health-Konnektor)
  2. PVS-Anpassung NFDM
  3. weiteres Kartenterminal im Sprechzimmer
  4. eHBA G2
  • Bestellen Sie das NFDM-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter. 
  • Bestellen Sie den eHBA G2, um den NFDM zu signieren.

TI-Pauschale

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Weitere Informationen

gematik
Leitfaden der gematik
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird direkt auf der eGK gespeichert. Hausärzte, Fachärzte und Apotheker pflegen die Medikationsdaten gemeinsam - sie sind alle zur Aktualisierung verpflichtet. Der eMP enthält Angaben zum Patienten, medikationsrelevante Daten, z.B. Allergien und Unverträglichkeiten, sowie die Medikation der Arzneimittel mit Infos zur Dosierung, Zeitpunkt und Häufigkeit der Anwendung. Psychotherapeuten hingegen haben nur lesenden Zugriff.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anbindung (mit E-Health-Konnektor)
  2. PVS-Modul eMP
  3. weiteres Kartenterminal
  4. eHBA G2
  • Bestellen Sie das eMP-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
  • Bestellen Sie den eHBA G2.

TI-Pauschale

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Weiterführende Informationen

gematik
Leitfaden der gematik
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Ärzte und Psychotherapeuten können schon länger elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Über den KIM-Dienst ist dies direkt über die TI möglich.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anschluss mit E-Health-Konnektor
  2. Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter 
  3. Client-Modul für KIM (wird vom Anbieter gestellt)
  4. PVS-Modul KIM und eArztbrief
  5. eHBA G2 für die qualifizierte elektronische Signatur
  • Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus.
  • Bestellen Sie die Module KIM und eArztbrief bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
  • Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mailadresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienstanbieter (Verzeichnisdienstanbieter).
  • Bestellen Sie den eHBA G2 für die Signatur der eArztbriefe.

TI-Pauschale

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Weiterführende Informationen

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Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anbindung (mindestens mit einem E-Health-Konnektor)
  2. KIM-Dienst
  3. PVS-Modul KIM und eAU, PVS-Update
  4. eHBA 2.0
  • Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus.
  • Bestellen Sie die Module KIM und eAU bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
  • Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mailadresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst-Anbieter (Verzeichnisdienstanbieter).
  • Bestellen Sie den eHBA G2 für die qualifizierte Signatur der eAU.

Weiterführende Informationen:
gematik
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein freiwilliger und kostenfreier Service für Patienten, der von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden muss. Die ePA bietet einen Überblick über die Gesundheitsdaten des Patienten und soll einen schnellen Datenaustausch für Behandler ermöglichen.  Die Dokumente können sektorenübergreifend und lebenslang verfügbar sein. Alle Dokumente in der ePA sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anbindung
  2. PVS-Modul ePA
  3. eHBA G2
  • Bestellen das ePA-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter
  • Bestellen Sie den eHBA G2, ein eHBA je BSNR muss aus juristischen Gründen zwingend vorliegen. Müssen eAU´s, eArztbriefe oder eRezepte signiert werden, wird je Arzt ein eHBA G2 benötigt.

TI-Pauschale

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Weiterführende Informationen

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Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Der Patient kann das elektronische Rezept (eRezept) per App der Apotheke seiner Wahl zusenden oder mit dem Smartphone direkt in die Apotheke gehen und dies über den 2D-Code einlesen lassen. Sendet der Patient der Apotheke das Rezept vorab, kann diese ihn informieren, ob ein Medikament nicht vorrätig ist und bestellt werden muss. Die Einreichung bei Online-Apotheken ist ebenfalls möglich.

Voraussetzungen und ToDo’s

  1. TI-Anbindung 
  2. eHBA G2
  3. PVS-Update
  • Bestellen Sie den eHBA G2 für die qualifizierte Signatur des eRezept. Wenn nötig, bestellen Sie zusätzliche Kartenterminals für Ihr Sprechzimmer.

Weiterführende Informationen

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Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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