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Seit 2025 sind ca. 100 weitere Eingriffe aus nun  insgesamt sieben Leistungsbereichen über die Hybrid-DRG-Verordnung abrechenbar:

  1. Endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas
  2. Proktologische Eingriffe an Analfisteln
  3. Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  4. Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
  5. Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
  6. Erweiterung der Leistungen aus dem Bereich der Hernienchirurgie
  7. Erweiterung der Leistungen Operationen am Sinus pilonidalis

Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung inklusive der der Fallpauschalen zu den einzelnen Hybrid-DRGs finden Sie hier.


Kontakt zur KV Bremen: 

Anke Hoffmann
Abteilungsleitung Abrechnung
0421 3404-141
a.hoffmann@kvhb.de

Janine Schaubitzer
Stv. Abteilungsleitung Abrechnung
0421 3404-315
j.schaubitzer@kvhb.de