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ZurückHier finden Sie die Richtlinie der KV Bremen und der Krankenkassen, die die Umsetzung der Beschlüsse des Landesausschusses zu den Sicherstellungszuschlägen regelt.
Wenn Sie eine Starterprämie beantragen möchten, können Sie hier auch das für Sie zutreffende Muster einer Verpflichtungserklärung herunterladen. Sie finden jeweils zwei Muster für die Starterprämie I und II: Eines für den Fall, dass Sie den Antrag für einen Angestellten stellen, und eines für den Fall, dass Sie den Antrag für sich selbst stellen. In den Mustern sind nur die gelben Felder mit den individuellen Daten auszufüllen.“
Kontakt zur KV Bremen:
Maike Tebben, LL.M.
Abteilungsleitung Recht und Zulassung
0421 3404-321
m.tebben@kvhb.de